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Recht & Steuern·
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Immobilie geerbt auf Mallorca – Was tun?

Immobilie geerbt auf Mallorca – Was tun?

Eine geerbte Immobilie auf Mallorca ist für viele Menschen zunächst mit Emotionen verbunden. Neben persönlichen Erinnerungen treten jedoch schnell praktische und rechtliche Fragen in den Vordergrund. Unterschiedliche Rechtssysteme, steuerliche Vorgaben und administrative Abläufe machen Erbfälle im Ausland komplex.

Dieser Beitrag erläutert, welche Schritte nach einer Erbschaft auf Mallorca notwendig sind, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Eigentümer, Käufer oder Investoren sinnvoll vorgehen.


Erste Schritte nach dem Erbfall

Nach dem Todesfall müssen zunächst grundlegende Formalitäten erledigt werden. Dazu gehören die Beschaffung der Sterbeurkunde sowie die Beantragung eines sogenannten Erbscheins oder europäischen Nachlasszeugnisses.

In Spanien ist außerdem ein spanisches Testament möglich, das neben dem Testament im Heimatland existieren kann. Beide Dokumente müssen geprüft werden, um festzustellen, welches Recht Anwendung findet.

Bevor über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entschieden werden kann, muss die Immobilie offiziell auf die Erben umgeschrieben werden. Dieser Prozess erfolgt über einen spanischen Notar und die anschließende Eintragung im Grundbuch.


Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft an?

Erbschaften unterliegen auf Mallorca der spanischen Erbschaftsteuer. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad, vom Immobilienwert und von individuellen Freibeträgen ab.

Die Balearen bieten mittlerweile erhebliche Steuervergünstigungen für nahe Angehörige, dennoch besteht grundsätzlich eine Steuerpflicht. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beträgt in der Regel sechs Monate nach dem Todesfall, kann jedoch auf Antrag verlängert werden.

Zusätzlich können laufende Kosten wie Grundsteuer, Gemeinschaftsgebühren oder Instandhaltung anfallen, auch wenn die Immobilie noch nicht offiziell umgeschrieben ist.

Eine frühzeitige steuerliche Beratung durch professionelle Steuerberater hilft, Fristen einzuhalten und Gestaltungsspielräume zu nutzen. Auch das nationale Steuerrecht Ihres Heimatlandes muss in diesen Fällen unbedingt berücksichtigt werden.


Rechtliche Besonderheiten bei geerbten Immobilien

Bei geerbten Immobilien auf Mallorca ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich. Dazu gehören:

- Die Überprüfung des Grundbuchs

- Bestehende Hypotheken oder Belastungen

- Baugenehmigungen und Nutzungsrechte

- Eventuelle Gemeinschaftsregelungen bei Apartments

Nicht genehmigte Anbauten oder fehlende Eintragungen können den Wert erheblich beeinflussen oder spätere Verkäufe verzögern.

Sind mehrere Erben beteiligt, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über Nutzung oder Verkauf müssen dann gemeinsam getroffen werden, was eine klare Abstimmung erfordert.


Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Nach der Umschreibung stehen Erben vor der Frage, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll. Ein Verkauf bietet sich an, wenn keine Eigennutzung geplant ist oder laufende Kosten vermieden werden sollen. In vielen Fällen ermöglicht der Markt auf Mallorca attraktive Verkaufspreise, insbesondere in gefragten Lagen.

Eine Vermietung kann laufende Einnahmen generieren, erfordert jedoch rechtliche Genehmigungen, insbesondere bei Ferienvermietung.

Die Eigennutzung ist eine emotionale Entscheidung, sollte jedoch ebenfalls wirtschaftlich betrachtet werden, da Unterhalt, Steuern und Verwaltung langfristige Verpflichtungen darstellen. Eine professionelle Wertermittlung schafft hier eine fundierte Entscheidungsbasis.


Typische Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler ist das Hinauszögern der Umschreibung. Solange die Immobilie nicht offiziell übertragen ist, bleiben viele Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Auch vorschnelle Verkaufsentscheidungen ohne Marktanalyse führen oft zu finanziellen Nachteilen.

Ebenso problematisch ist es, bestehende rechtliche Themen zu ignorieren. Ungeregelte Grundbucheinträge oder offene Genehmigungen können spätere Transaktionen erheblich erschweren.


Praxisorientierte Empfehlungen für Erben

Erben sollten frühzeitig alle relevanten Unterlagen zusammenstellen und rechtliche sowie steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Eine unabhängige Immobilienbewertung hilft, den realistischen Marktwert zu bestimmen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine klare Kommunikation, um Konflikte zu vermeiden und gemeinsame Ziele zu definieren.

Wer Verkauf oder Vermietung erwägt, sollte professionelle Unterstützung nutzen, um Marktpotenziale optimal auszuschöpfen.


Fazit

Eine geerbte Immobilie auf Mallorca bringt Chancen, aber auch Verantwortung mit sich. Rechtliche Vorgaben, steuerliche Pflichten und wirtschaftliche Aspekte greifen eng ineinander.

Wer strukturiert vorgeht, Fristen beachtet und auf lokale Expertise setzt, kann fundierte Entscheidungen treffen – sei es für Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung. Eine professionelle Begleitung sorgt dabei für Transparenz, Sicherheit und langfristig bessere Ergebnisse.

Über den Autor

Market Expert

Niklas Bender

Experte für Immobilienbewertung & Luxusimmobilien | Premium-Immobilienmakler

Seit über 20 Jahren beobachte ich den Immobilienmarkt Mallorcas. Als CEO von immobilien-bewertung-mallorca.com verbinde ich meine operative Maklererfahrung mit datengetriebenen Bewertungsprozessen.

Meine Bewertungen folgen einem ganzheitlichen Beratungsansatz und kombinieren klassische Bewertungsmethoden mit KI-, Big-Data- und Analysetools. Dabei fließen regionale Besonderheiten und Insider-Phänomene ebenso ein wie maklerische Erfahrung und klarer Menschenverstand. So entsteht eine realistische, faktenbasierte Wertermittlung als verlässliche Entscheidungsgrundlage für den Kauf oder den Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca.

Ergänzend arbeite ich eng mit einem interdisziplinären Expertenteam – bestehend aus einer renommierten Kanzlei für spanisches Immobilienrecht sowie einem erfahrenen Architekten mit ausgewiesener Spanien- und Balearen-Expertise – zusammen, um rechtliche, bauliche und wirtschaftliche Aspekte frühzeitig und fundiert in eine ganzheitliche Betreuung einzubeziehen.

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